Kooperationen an der MUK

Kooperationen als Instrumente der Qualitätssicherung

Kooperationen sind entsprechend externer Vorgaben (PrivH-AkkVO) und interner Zielsetzungen (Leitbild, Satzung und Entwicklungsplan) der MUK wichtige Säule von Lehre, Forschung und Third Mission sowie zentrales Instrument der Qualitätssicherung.


Compliance Kooperationen

Folgende Präambel wird in alle von der MUK abgeschlossene Kooperationsvereinbarungen aufgenommen (Rektorats-Beschluss 03.05.2022) und steht auf Deutsch und Englisch zum Download zur Verfügung:

Alle Kooperationen der MUK finden unter den Prämissen der akademischen Freiheit, Integrität und institutionellen Autonomie statt.
Die MUK handelt in ihren Kooperationen gemäß den im Leitbild der Institution festgelegten Idealen und Werten. Die Angehörigen der MUK respektieren persönliche Identitäten vorbehaltlos. Zu den Gleichberechtigungs-, Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgrundsätzen, zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter sowie zur Frauenförderung bekennt sich die MUK nachdrücklich. Die Zusammenarbeit mit und an der MUK beruht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung ohne Ansehen des Geschlechts, sozialer, ethnischer etc. Herkunft und Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung.


Systematisierung der MUK-Kooperationen

Im WiSe 21/22 hat das Rektorat auf Vorlage durch das Qualitätsteams eine neue Systematisierung der MUK-Kooperationen beschlossen (Rektorats-Beschluss: 23.09.2021/TOP 11 b). Mit Qualitätskonferenz WiSe 21/22 wurde die neue Systematisierung kommuniziert und implementiert.

Kooperationen der MUK entsprechen Kriterien, die im Dokument „Kriterien für Kooperationen an der MUK“ angeführt und erläutert sind. Das Dokument steht zum Download zur Verfügung.

Kooperationen werden durch das Qualitätsmanagement der MUK zyklisch erfasst. Hierzu wurde ein Formular entwickelt, das zum Download bereit steht.